Ab dem 1. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte zur Pflicht.
Sie löst die bisherige Versichertenkarte ab. Wer noch keine hat, sollte sich schnell mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn ohne Karte müssen Patienten den Arztbesuch und Medikamente zunächst selbst bezahlen. Und danach dem jeweiligen Arzt nachweisen, bei welcher Kasse sie versichert sind.
Die neue Chipkarte kann in den nächsten Jahren nach und nach zu einer elektronischen Patientenakte ausgebaut werden. Zum Start sind vor allem personenbezogene Daten gespeichert, der Name, das Geburtsdatum, die Krankenkasse und ein Foto. Das soll helfen, Verwechslungen zu vermeiden. Später könnten dann auch Arztbriefe und Notfalldaten dazu kommen. Zu letzterem zählen zum Beispiel Informationen über Vorerkrankungen, Allergien oder Arzneimittel-Unverträglichkeiten. Was gespeichert wird, entscheiden die Patienten selbst. Für die Datensicherheit sind die Krankenkassen zuständig.
Quelle: tagesschau.de